Kfz Gutachter F.A.Q.

F.A.Q.

Fragen an den Kfz Gutachter rund ums Thema Schadensregulierung!


Wie sollte ich mich Verhalten bei einem Haftpflichtschadenfall?
Sichern Sie sofort Ihre Schadensersatzansprüche und ziehen einen freien Gutachter hinzu. Dazu haben Sie nach geltender Rechtslage das Recht! Für die Kosten muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung aufkommen. Sie sind in garkeinem Fall dazu Verpflichtet einen Gutachter / Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, wovon wir auch strikt abraten, da es hier zu einem Interessenskonflikt kommt, immerhin wird der Gutachter von der Versicherung bezahlt für die er das Gutachten erstellt.

Wie sollte ich mich Verhalten bei einem Kaskoschadensfall?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Unfall selbst zu verantworten haben, sei es Vollkasko oder Teilkasko haben Sie gemäß Ihrer vertraglich geschlossenen Regelung ebenfalls Ansprüche. Diesbezüglich sollten Sie Ihre Unterlagen jedoch dahingehend Prüfen, ob Sie die freie Wahl eines Gutachters haben, oder ob Sie den Gutachter der Versicherung akzeptieren müssen, da die Rechtslage sich hier unterscheidet zum Haftpflichtschaden.

Ist es nicht ausreichend, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen Sachverständigen beauftragt?
Das Unfallopfer bzw. der Geschädigte sollte in jedem Fall auf die Abwicklung über einen unabhängigen Sachverständigen bestehen! So stellt man sicher, das die eigenen Interessen im Vordergrund stehen. Es besteht immerhin ein Interessenkonflikt, wenn der Sachverständige durch die gegnerische Versicherungsgesellschaft gewählt und beauftragt wird, da dieser von der Versicherung gezahlt wird, die auch den festgestellten Schaden bezahlen muss.

Ist es grundsätzlich nicht einfacher und günstiger, kleinere Schäden über einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt abzurechnen?
Wenn man sich NUR auf einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlässt, kann man mitunter böse Überraschungen erleben! Ein Kostenvoranschlag hat grundsätzlich keinerlei beweissichernde Funktionen. Ein Kostenvoranschlag gibt keinerlei Auskunft über die Wertminderung oder den Wiederbeschaffungswert, was natürlich essenziell ist, um eine fachliche Feststellung über die Höhe des Schadens zu machen! Das kann den Geschädigten im Zweifel, um einen Teil, seiner Schadensersatzansprüche bringen. Es kann also Bares Geld kosten, sich nur auf einen Kostenvoranschlag zu verlassen! Mit einem Sachverständigen oder Gutachter kann einem so etwas nicht passieren!

Kann man sich die Schadenssumme auch auszahlen lassen?
Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich sich die Schadenssumme (exkl. MwSt. sprich Netto) auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug zu reparieren! Dies wäre dann eine Fiktive Abrechnung. Dabei muss selbst eine Wertminderung erstattet werden!!! Es steht also völlig in Ihrer Hand ob Sie sich die Schadenssumme auszahlen lassen oder Ihren Schaden bei einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

Darf man einer Werkstatt seiner Wahl mit der Reparatur beauftragen?
Als Unfall-Geschädigter haben Sie natürlich das absolute Recht, selber zu entscheiden, wo Sie den Schaden reparieren lassen wollen! Sie sind nicht angewiesen das Fahrzeug bei einer Werkstatt Instandsetzen zu lassen, welche die Versicherung vorgibt. Es ist allein Ihre Entscheidung, wo Sie den Schaden reparieren lassen!

Darf man seinen Schaden auch über einen Rechtsanwalt (und evtl. Gutachter) regulieren lassen?
Anwaltskosten, die im Zusammenhang eines Verkehrsunfalls entstehen, werden bei eindeutiger Haftungslage (Schuldfrage), in voller Höhe zu erstatten, von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers! Wir raten grundsätzlich auch immer zum hinzuziehen eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, da man besser vertreten ist in allen Rechtsfragen! In der Regel hat auch jeder Sachverständige gute Kontakte zu versierten Anwälten mit denen Sie zusammenarbeiten. Fragen Sie also auch gerne gezielt nach einem Anwalt.

Schadenmanagement der Versicherung
Abschließend noch das Thema: Schadenmanagement der Versicherung...
Sie sollten die Regulieren Ihres Schadens zu keiner Zeit aus den Händen geben, auch wenn Ihnen schnelle und einfache alternativen Angeboten werden! Dieses kann Sie in jedem Fall bares Geld kosten, da Sie keinen Einblick mehr in die Schadensregulierung haben! Egal wie einfach und verlockend es klingen mag, das der Schadenswagen abgeholt wird, man einen Ersatzwagen bekommt und nach der Regulierung des Schadens seinen Wagen gereinigt zurück bekommt. Beachten Sie, das in der Regel bei dieser Art der Schadensregulierung, keine unabhängigen Sachverständigen und Gutachter im Spiel sind, sondern ein Kreis von Partnerschaften und damit fehlende Neutralität entsteht. Sie haben zwar Ihren Schaden reguliert, haben aber keinen Einblick darauf, was repariert wurde, wie Hoch die Wertminderung ausfällt und so weiter. Sie bekommen kein neutrales Gutachten in die Hand, was in jedem Fall zu Ihren Ungunsten ist! Durch einen unabhängigen Sachverständigen haben Sie stets den Einblick über den Schaden und wissen, das Ihr Recht und Ihre Interessen an erster Stelle stehen!