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Bild Autounfall Spielzeugautos

UNFALL? SO KOMMST DU ZU DEINEM RECHT!

Bei einem Unfall stellen sich viele Fragen: Welche Pflichten und Rechte habe ich? Wohin bringe ich das beschädigte Fahrzeug? Und: Wer zahlt eigentlich den Schaden?

Keine Sorge, als unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Gutachter bin ich der Partner, der dir bei all diesen Fragen zur Seite steht. Von der Aufnahme und Dokumentation des Schadens bis zur abschließenden Schadensregulierung helfe ich dir, zu deinem Recht zu kommen.

Gutachter fotografiert Schaden

HAFTPFLICHTSCHADEN

Unverschuldeter Unfall

Du hattest einen Unfall und der Unfallgegner ist schuld? Glück im Unglück! Denn dann kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für Deinen Schaden auf. Außerdem hast du in diesem Fall immer Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten. Dir entstehen dafür nicht mal Kosten – denn ich rechne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sichere am besten sofort deine Schadenersatzansprüche und beauftrage einen unabhängigen Gutachter! Dabei bist du keinesfalls verpflichtet, einen Gutachter oder Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Davon rate ich auch dringend ab, da der Gutachter in diesem Fall von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt wird. Gut zu wissen: In meinem Schadensgutachten ermittle ich auch die Wertminderung deines Fahrzeugs. Denn durch den Unfall sinkt in der Regel der Verkaufswert, selbst wenn der Schaden perfekt repariert wird. Außerdem hast du als Geschädigter Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Zeit, in der du dein Fahrzeug nicht nutzen kannst.

Unverschuldet
Selsbtverschuldet

Selbstverschuldeter Unfall

KASKOSCHADEN

Auch im Falle eines selbstverursachten Unfalls kann es sinnvoll sein, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Denn wenn du Voll- oder Teilkasko versichert bist, ist es je nach Versicherung möglich, dass du selbst einen Gutachter beauftragst. Sollte deine Kasko-Versicherung die Kosten nicht übernehmen, biete ich dir ein Gutachten zum Festpreis an. Gern berate ich dich dabei zum bestmöglichen Vorgehen. Aber auch wenn du als Versicherungsnehmer (Voll- oder Teilkasko) einen Unfall selbst verschuldet hast, kannst du unter Umständen Ansprüche aus deinem Versicherungsvertrag haben. Hier lohnt es sich zu prüfen, ob du den Gutachter frei wählen kannst - oder ob du einen Gutachter deiner Versicherung akzeptieren musst. Wenn du unsere Dienste bei einem Kaskoschaden in Anspruch nehmen möchtest, sprich besser vorher mit deiner Versicherung, um deren Einverständnis einzuholen.

Schaden wird vermessen
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