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SO GEHT'S!

Kein Plan? Hier bekommst du ihn.

Nach einem Unfall crashen viele unterschiedliche Interessen aufeinander. Jede beteiligte Partei hat ihre eigene Sichtweise und Motivation zu handeln. Nicht nur dein Unfallgegner, sondern auch die beteiligten Versicherungen und Werkstätten haben ein eigenes Interesse daran, den Ausgang der Schadenregulierung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Ich helfe dir, Schritt für Schritt zu deinem Recht zu kommen. Dein allererster Schritt sollte deshalb zu einem unabhängigen Sachverständigen führen.

Gutachter und Kundin

UNFALL – WAS JETZT?

SO VERHÄLTST DU DICH RICHTIG

Schreck lass nach! Nach einem Unfall pumpt dir sicher das Adrenalin durch die Adern. Dabei ist es gerade jetzt wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Diese Übersicht hilft dir, bei einem Verkehrsunfall Schritt für Schritt das Richtige zu tun.

Unfall
aufnehmen

Nimm das Kennzeichen, die Kontakt- und Versicherungsdaten des Unfallgegners auf.

Unfall
dokumentieren

Mache Fotos von der Unfallstelle und den entstandenen Schäden. Bitte Zeugen um ihre Kontaktdaten.

Polizeiliches
Aktenzeichen

Wenn die Polizei vor Ort war, um den Unfall aufzunehmen, lass dir das polizeiliche Akztenzeichen nennen.

Gutachter
hinzuziehen

Kontaktiere einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter, der dich berät und den Schaden begutachtet.

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WIE LÄUFT SO EIN GUTACHTEN AB?

Die Schadenregulierung nach einem Unfall ist komplex, aber keine Raketenwissenschaft. Hier die vier wichtigsten Schritte im Überblick:

BERATUNG

Du meldest mir den Schaden und ich berate dich kostenlos über das weitere Vorgehen und die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch deine Versicherung.

BEGUTACHTUNG

Ich begutachte dein Fahrzeug und nehme den Schaden detailliert auf. Die Begutachtung kann bei dir vor Ort, in der Werkstatt oder bei meinem Büro stattfinden. Ganz wie du willst.

BEARBEITUNG

Ich erstelle ein qualifiziertes Gutachten. Im Anschluss wird es dann direkt an die zuständigen Stellen geschickt. Du brauchst dich um nichts weiter zu kümmern.

REGULIERUNG

Der Schaden wird von der Versicherung oder dem Unfallgegner reguliert. Du kannst eine Reparatur oder eine Auszahlung des Schadensbetrags verlangen. Ich berate dich gerne.

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FAQs
Nich' lang schnacken – Budder bei die Fische!

Hier findest du schnelle Hilfe zu den häufigsten Fragen rund ums Thema Unfall, Schadenregulierung und Kfz-Gutachten.

Kann ich die Schadensregulierung der Versicherung überlassen?

Du solltest die Regulierung deines Schadens niemals aus der Hand geben. Auch dann nicht, wenn dir schnelle und einfache Alternativen angeboten werden. Denn so verlockend es auch klingen mag, dass das beschädigte Fahrzeug abgeholt wird, du ein Ersatzfahrzeug bekommst und du dein Fahrzeug nach der Schadenregulierung gereinigt zurück bekommst... Das Problem ist, dass du in diesem Fall keinen Einfluss mehr auf die Schadenregulierung hast. Wenn du die Schadenregulierung der Versicherung überlässt, werden in der Regel keine unabhängigen Sachverständigen und Gutachter eingesetzt, sondern ein Partnerkreis, der keineswegs neutral ist. Das heißt, du bekommst kein neutrales Gutachten. Dein Schaden wird zwar reguliert, aber du erfährst nicht, was repariert wurde, oder wie hoch die Wertminderung ist. Mit einem unabhängigen Sachverständigen hast du hingegen immer den Überblick und weißt, dass deine Rechte und Interessen an erster Stelle stehen.

Wie verhalte ich mich bei einem Haftpflichtschaden?

Sichere sofort deine Schadenersatzansprüche und beauftrage einen unabhängigen Gutachter. Dazu hast du nach geltendem Recht einen Anspruch. Die Kosten trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Du bist keinesfalls verpflichtet, einen Gutachter / Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Davon rate ich auch dringend ab, da hier ein Interessenkonflikt besteht. Schließlich wird der Gutachter von der Versicherung bezahlt, für die er das Gutachten erstellt.

Wie verhalte ich mich bei einem Kaskoschaden?

Selbst wenn du als Versicherungsnehmer (Voll- oder Teilkasko) einen Unfall selbst verschuldet hast, kann es sein, dass du je nach Vertrag dennoch Ansprüche hast. Allerdings solltest du vorab prüfen, ob du den Gutachter frei wählen kannst oder einen Gutachter deiner Versicherung akzeptieren musst. Denn hier ist die Rechtslage anders als bei Haftpflichtschäden.

Reicht es aus, wenn die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen beauftragt?

Als Unfallopfer oder Geschädigter solltest du in jedem Fall darauf bestehen, dass ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet wird. Damit stellst du sicher, dass deine Interessen im Vordergrund stehen. Denn wird der Gutachter von der gegnerischen Versicherung ausgewählt und beauftragt, besteht ein Interessenkonflikt, da der Gutachter von der Versicherung bezahlt wird, die auch für den festgestellten Schaden aufkommen muss.

Ist es günstiger, kleinere Schäden über den Kostenvoranschlag einer Werkstatt abzuwickeln?

Wer sich nur auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlässt, kann böse Überraschungen erleben. Denn ein Kostenvoranschlag hat grundsätzlich keine Beweisfunktion. Ein Kostenvoranschlag gibt keine Auskunft über die Wertminderung oder den Wiederbeschaffungswert, die für eine fachgerechte Feststellung der Schadenshöhe natürlich unerlässlich sind. Dies kann den Geschädigten im Zweifelsfall um einen Teil seiner Schadenersatzansprüche bringen. Es kann also bares Geld kosten, sich nur auf einen Kostenvoranschlag zu verlassen. Mit einem Sachverständigen kann das nicht passieren.

Kann man sich die Schadenssumme auch auszahlen lassen?

Grundsätzlich ist auch die Auszahlung des Schadensbetrages (ohne Mehrwertsteuer, d.h. netto) ohne eine Reparatur des Fahrzeuges möglich. Dies wäre dann eine sogenannte „fiktive Abrechnung“. Allerdings muss in diesem Fall dann selbst eine Wertminderung berücksichtigt werden. Es liegt also ganz bei dir, ob du dir die Schadenssumme auszahlen oder den Schaden in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lässt.

Darf ich eine Werkstatt meiner Wahl mit der Reparatur beauftragen?

Als Geschädigter hast du das Recht, selbst zu entscheiden, wo du den Schaden reparieren lassen möchtest. Du bist nicht verpflichtet, das Fahrzeug in einer von der Versicherung vorgegebenen Werkstatt reparieren zu lassen. Es ist allein deine Entscheidung.

Darf ich den Schaden auch durch einen Anwalt (und evtl. Gutachter) regulieren lassen?

Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstehen, werden bei eindeutiger Haftungslage (Schuldfrage) in voller Höhe von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet. Ich empfehle grundsätzlich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, da du dann in allen Rechtsfragen besser vertreten bist. In der Regel hat jeder Sachverständige gute Kontakte zu versierten Anwälten, mit denen er zusammenarbeitet. Frag also einfach gezielt danach!

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